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Über mich

Schon seit meiner Kindheit wollte ich unbedingt Tierärztin werden. Durch den Reitsport und mein eigenes Pferd, zog es mich auch beruflich zu den Pferden hin. Nach dem Abitur habe ich zunächst eine Ausbildung als Tierarzthelferin in einer Gemischtpraxis im Sauerland abgeschlossen. Im Anschluss habe ich Tiermedizin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover studiert. Seit dem Abschluss meines Studiums im März 2011 bin ich approbierte Tierärztin und war seither im Bereich der Pferdeheilkunde tätig. Nach ersten Berufserfahrungen in einer Pferdefahrpraxis habe ich im Jahr 2012 angefangen, in der Tierklinik Telgte zu arbeiten. Während meiner langjährigen Tätigkeit dort erhielt ich eine fundierte Ausbildung in sämtlichen Bereichen der Pferdemedizin. Mein Interessensschwerpunkt lag jedoch schon immer in der Zahnheilkunde, so dass ich mich in diesem Bereich weiter fortgebildet und spezialisiert habe.

 

Seit 2015 führe ich die Zusatzbezeichnung „Zahnheilkunde beim Pferd“. Der Abschluss dieser durch die Tierärztekammer vergebenen Qualifikation erfordert eine mehrjährige Weiterbildung, eine hohe Fallzahl an Zahnpatienten sowie diverse Fortbildungsstunden im Bereich der Zahnmedizin. Nach wie vor bilde ich mich gerne und kontinuierlich zu verschiedenen Themen der Pferdezahnheilkunde fort.

Ich freue mich nun mit meiner eigenen, mobilen Tierarztpraxis in sämtlichen Belangen der Zahngesundheit für Sie und Ihre Pferde unterwegs zu sein!

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Eva Bramkamp

prakt. Tierärztin

Zusatzbezeichnung Zahnheilkunde beim Pferd

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Kontakt

Pferdepraxis Bramkamp

Vor der Haar 10, 59821 Arnsberg

+49 29 31 5 31 05 80 und +49 174 2155425

info@pferdepraxis-bramkamp.de

 

Termine nach Vereinbarung

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Patienteninformation
Die erbrachten tierärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. 
Seit dem 14.02.2020 schreibt die neue Notdienst GOT vor, welche werktags von 18.00 bis 08.00 Uhr und
an Wochenenden sowie Feiertagen ganztägig gilt, dass eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro
(netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet und zusätzlich für tierärztliche Leistungen
im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden muss. 

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